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Auktionsbedingungen der Online-Auktion der Sächsischen Gestütsverwaltung und des Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.
I. Allgemeines
Die Sächsische Gestütsverwaltung, Schloßallee 1, 01468 Moritzburg und der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) veranstalten eine Online-Auktion zum Verkauf von Pferden. Die Pferde werden im Namen und auf Rechnung der Sächsische Gestütsverwaltung verkauft, so dass dieses dann auch Vertragspartner („Verkäufer“) wird. Mit Ausnahme der Pferde im Besitz der Züchter des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e. V. stehend, diese werden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Ausstellers (Vermittlungsgeschäft) als („Verkäufer“) angeboten. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) kommt zwischen dem Verkäufer und dem teilnehmenden Bieter als Käufer zustande. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Registration durch eine Anmeldung diese Auktionsbedingungen an. Die Auktionsbedingungen gelten ausschließlich.
Auch allen Vereinbarungen, die zwischen Veranstalter, Verkäufer der Pferde sowie den Bietern zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen werden, liegen diese Auktionsbedingungen zugrunde.
Die Auktionsbedingungen gelten grundsätzlich sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt ist. Soweit Sonderreglungen für Verbraucher gelten, sind diese ausdrücklich nachfolgend beschrieben.
An sämtlichen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die für die Auktion verwendet werden, bestehen Eigentums- und Urheberrechte. Deshalb ist eine Benutzung durch Teilnehmer, Käufer oder Dritte ausgeschlossen.
II. Teilnahme an der Online-Auktion
1. Der Teilnehmer muss sich auf der Internetseite https://moritzburg.hsr-auktion.de registrieren. Zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt ein Teilnahmevertrag zustande, dem diese Auktionsbedingungen ebenfalls zugrunde liegen und über die der Veranstalter als Vertreter des jeweiligen Ausstellers, präsentiert und anbietet. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Nutzer für die Gebotsabgabe zu sperren und die Registrierung zu widerrufen. Jeder Teilnehmer kann nur über einen einzigen Account verfügen.
Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen im Profil des Bieters gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden.
2. Bei der Registrierung muss der Teilnehmer vollständige und korrekte persönliche Angaben machen. Anzugeben ist auch, ob er als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB seine Gebote abgibt. Unrichtige Angaben berechtigen zur fristlosen Kündigung des Teilnahmevertrages.
3. Teilnehmer können natürliche oder juristische Personen sein. Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen müssen die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen z. B. Geschäftsführer oder Vorstände, mit vollständigem Namen, Adresse und Art der Vertretungsberechtigung nennen.
4. Das Passwort kann vom Teilnehmer geändert werden, darf nicht an Dritte weitergegeben werden, muss vertraulich behandelt und gegen Missbrauch geschützt werden. Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter für alle Schäden, die aus einem Missbrauch seines Passworts entstehen, wenn dieser den Missbrauch schuldhaft verursacht hat. Die Haftung umfasst auch die Freistellung von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter.
Bei Kenntnis des Teilnehmers vom Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten hat dieser den Veranstalter unverzüglich telefonisch zu unterrichten, damit der Zugang gesperrt werden kann.
5. Der Teilnehmer kann den Teilnahmevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Veranstalter deaktiviert dann unverzüglich den Zugang mit dem dazugehörigen Passwort. Nicht abgeschlossene Auktionen, bei denen der Teilnehmer ein Gebot abgegeben hat, werden trotzdem bedingungsgemäß abgeschlossen.
6. Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte können neben der IP-Adresse des Teilnehmers auch dessen Daten speichern und verarbeiten, wobei eine Weitergabe der Daten nur an den Verkäufer und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters gestattet ist.
7. Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Pferd, auf das sie bieten, selbst oder durch einen Erfüllungsgehilfen zu besichtigen, zu erproben und den aktuellen tiermedizinischen Befundstatus bei einem Tierarzt zu erfragen.
III. Angaben zu den Tieren
1. Ein Verzeichnis der Pferde kann auf der Internetseite des Veranstalters (https://moritzburg.hsr-auktion.de) aufgerufen werden. Das Verzeichnis enthält folgende Angaben zu dem jeweiligen Pferd:
Pferdename, Geschlecht, Geburtsjahr, Farbe, Abstammung.
Etwaige Bilder und Videos stellen lediglich eine subjektive Beschreibung des Pferdes dar. Es wird keine Garantie für eine entsprechende Beschaffenheit übernommen und Angaben zu dem jeweiligen Pferd sind auch nicht Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung im Hinblick auf den künftigen Kaufvertrag. Insbesondere ist die bildliche Darstellung, abgegebene Kommentare über die Begabung, das Erscheinungsbild und Leistungsvermögen des Pferdes, Informationen zur Abstammung keine Willenserklärungen und werden deshalb kein Bestandteil einer Beschaffenheitsvereinbarung und keine geschuldete Beschaffenheit. Die Pferde sind alle benutzt und insbesondere im Hinblick auf ihre Teilnahme an der Auktion trainiert worden und werden deshalb als gebrauchte Tiere angeboten. Es wird keine Garantie für die Zuchttauglichkeit der eingestellten Pferde übernommen. Die Befruchtungs- oder Zuchtfähigkeit sind keine vereinbarte Beschaffenheit.
2. Die angebotenen Pferde sind klinisch und röntgenologisch von einem Tierarzt untersucht worden, nachdem sie von der Auswahlkommission des Veranstalters zur Auktion zugelassen und bevor sie in das Auktionstraining genommen werden. Die röntgenologische Untersuchung Aufnahmen der Gliedmaßen in folgenden Strahlengängen: vorne und hinten bds.
Zehe seitlich 90°, vorne und hinten bds. Fessel seitlich 90°, vorne bds. nach Oxspring, Sprunggelenke in zwei Ebenen (70° und 135°), Knie 90.
Über die Untersuchungen sind keine tierärztlichen Protokolle erstellt worden. Dem Teilnehmer wird empfohlen, sich die Röntgenbilder auf seine eigenen Kosten von einem Tierarzt seiner Wahl interpretieren zu lassen, um sich im eigenen Interesse über den körperlichen Zustand des Pferdes unterrichten zu lassen.
Es kann kein Gebot abgegeben werden, solange der Bieter nicht zuvor erklärt hat, dass er die Hinweise auf die Einsichtspflicht in die Röntgenbilder und den Hinweis in diesen Auktionsbedingungen auf die Pflicht zur Besichtigung und Erprobung des Pferdes erhalten hat.
IV. Ablauf der Online-Auktion
1. Die jeweilige Online-Auktion beginnt mit einem vom Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestellten Angebot. Dieses ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung des Veranstalters. In dem Angebot wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“ festgelegt. Dieses Angebot kann nicht durch ein einfaches "Ja" angenommen werden, sondern es beinhaltet zugleich eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes der Teilnehmer. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige Höchstgebot, welches innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach den Bedingungen dieser Auktionsbedingungen abgegeben wird.
Durch einen Countdown wird über die gesamte Auktionszeit im oberen Bereich der Offerte die verbleibende Zeit bis zum jeweiligen Auktionsende für das Lot (zu versteigerndes Pferd) angezeigt. In den letzten drei Minuten vor dem endgültigen Ende der Auktion eines Lots verlängert jede Bietaktivität den Countdown um drei Minuten, so dass nach einem Gebot bis zum endgültigen Auktionsende der Countdown wieder drei Minuten beträgt. Kommt es während dieser Zeit zu keinem Gebot mehr, endet die Auktion. Eine Verlängerung der Abschlusszeit für ein vorhergehendes Lot führt nicht zur Verlängerung für das nachfolgende Lot.
2. Alle Geldbeträge beziehen sich auf die Eurowährung (€). Der Startpreis eines Pferdes beträgt in Preiskategorie I und II je Katalognummer 5.000 € bzw. 8.000 € in Preiskategorie III und höher. Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Die Bietungsschritte betragen mindestens 200,00 Euro als Grundschritt und werden vom System vorgegeben. Eine Abgabe eines Gebots des x-fachen Grundschritts ist möglich.
Der Bieter wird über E-Mail oder auf andere geeignete Weise auf der Internetplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten worden ist.
3. Gebote können ausschließlich über die auf der Internetseite des Veranstalters installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser Auktionsbedingungen einverstanden ist sowie den Hinweis zu den Röntgenbildern zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert.
Ein Gebot erlischt mit der Abgabe eines darüber liegenden Gebotes. Bis dahin ist der Teilnehmer an sein Gebot gebunden. Eingehende Gebote werden nach dem zeitlichen Eingang erfasst und berücksichtigt. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Teilnehmer unter "Gebot" nach Maßgabe dieser Auktionsbedingungen abgegeben wurden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung des Gebotes erfolgt auf Risiko des Bieters. Der Veranstalter vertritt keine technischen Verzögerungen, auch nicht bei Überlastung der Übertragungswege. Wenn am Ende der Auktionszeit zwei oder mehrere identische Höchstgebote vorliegen, erfolgt der Zuschlag für das zuerst eingetroffene Höchstgebot.
4. Vor Abgabe eines Gebotes muss der Bieter die Bietfläche über ein Schloss (Symbol) entriegeln, erst dann kann er das Gebot abgeben. Mit dem Anklicken des Buttons „Gebot in Zahlen“ gibt der Bieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Jedes Gebot eines jeden Bieters wird bei Angabe eines höheren Gebots von diesem abgelöst. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das von ihm abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende der Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters (am Ende der Bietzeit) zustande.
5. Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits ab- geschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die Benachrichtigung an den Erwerber beinhaltet eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.
6. Der Veranstalter ist nach seinem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Online- Auktionen einzelner Objekte oder für eine bestimmte Zeit oder generell zu sperren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der Berechtigung an der Teilnahme von seinen Online- Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur wirksam ausgeübt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für den Veranstalter das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.
7. Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach billigem Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. Insoweit bleibt der Widerruf der jeweiligen in das Internet gestellten Offerte ausdrücklich vorbehalten. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf des Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Online-Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Veranstalters bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Dies gilt eben so wenig für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
8. Der Veranstalter unterhält während der laufenden Auktionen eine Telefon-Hotline, die in der auf der Internet-Plattform angegebenen Zeit mit den dort genannten Gebühren zu Lasten des Anrufers erreichbar ist. Diese Hotline dient nur der Behebung von Abwicklungsproblemen und nicht der Entgegenahme von Geboten. Über die Hotline werden weder Zusagen gemacht, noch vertragliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, geschlossen. Sie erreichen den technischen Support unter der Telefonnummer 035207 890110.
9. Ein Vertrag kommt zwischen dem Verkäufer des Pferdes und dem Teilnehmer durch Ablauf der Auktionszeit zustande, genannt „Zuschlag“.
10. Der Veranstalter behält sich vor, die Auktion wiederaufzunehmen, wenn sich das am Auktionsende höchste Gebot als unwirksam herausstellt. Dieses Gebot erhält dann keinen Zuschlag.
V. Abrechnung
1. Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der geltenden Umsatzsteuer des Verkäufers. Für die Sächsische Gestütsverwaltung beträgt die Umsatzsteuer 19 %. Für die Pferde der Züchter des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e. V. wird der öffentlich ausgewiesene Umsatzsteuersatz angewendet, der auf der Internetseite https://moritzburg.hsr-auktion.de im Verzeichnis der Pferde einzusehen ist. Die Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
2. Die Zuschlagspreise sind Netto-Preise. Der Käufer schuldet als Kaufpreis das zugeschlagene Gebot zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird vom Zuschlagspreis erhoben.
Silberfunke ist ein statiöser Dressuraspirant mit großzügig angelegten Grundgangarten. Er verfügt über Schwung und Elastizität und zeigt sich aufmerksam und lernbereit in der Arbeit. Seine Perspektive liegt im Dressursport, wenngleich er noch am Beginn seines Ausbildungsweges steht. Er ist Halbbruder des vielfach international Grand Prix siegreichen Armandori (Simone Pearce, Yuko Kitai).
Preiskategorie III